Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Fahrschule piadrive.
Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule piadrive. Transparenz und Klarheit für deine sichere Fahrausbildung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der piadrive - Fahrschule Pia Bärlocher (nachfolgend „piadrive“). Der Vertrag tritt durch die Anmeldung des Kunden (mündlich, telefonisch oder online) für gebuchte Leistungen in Kraft.
Einfachheitshalber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
1. Fahrunterricht
1.1. Gewährleistung
Die Fahrlehrer der piadrive sind staatlich geprüft und verfügen über die erforderliche Fahrlehrerbewilligung.
1.2. Lektionsdauer
Eine Fahrlektion umfasst 45 Minuten, während eine Doppellektion 90 Minuten dauert. In diesen Zeiträumen sind Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechungen enthalten. Nach Absprache sind auch Lektionen mit abweichender Dauer möglich, wobei sich die Kosten proportional anpassen. Alle Fahrschüler haben die Möglichkeit, eine vergünstigte Probelektion (45 Minuten) zu erhalten, wobei die Administrations-/Versicherungspauschale erst bei der zweiten Lektion anfällt.
1.3. Lernfahrausweis
Während jeder Fahrlektion muss ein gültiger Lernfahrausweis mitgeführt werden. Sollte dieser vergessen werden, besteht kein Anspruch auf eine Kostenrückerstattung. Alternativ kann der Ausweis nach Hause geholt werden, jedoch geht die dafür benötigte Zeit zulasten des Kunden.
1.4. Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch, per WhatsApp oder SMS abgesagt werden. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird die Lektion vollumfänglich berechnet, ausser im Falle eines ärztlichen Zeugnisses. Verspätungen sind piadrive umgehend telefonisch mitzuteilen. Sollte piadrive nicht über eine Verspätung informiert werden, besteht nach einer Wartezeit von 15 Minuten keine Verpflichtung mehr, auf den Kunden zu warten.
1.5. Bussen
Die Fahrlehrer von piadrive sind verpflichtet, bei Gefahrensituationen oder Gesetzesübertretungen rechtzeitig einzugreifen. Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht wurden, sind vom Kunden zu tragen.
1.6. Alkohol, Medikamente und Drogen
Der Kunde hat die gesetzlichen Bestimmungen zur Fahrtüchtigkeit einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol-, Drogenmissbrauch oder Medikamenteneinfluss behält sich piadrive das Recht vor, die Fahrlektion abzubrechen oder zu verweigern. Die Lektion wird dennoch in Rechnung gestellt.
1.7. Fahrzeuge
Die Fahrlektionen finden in speziell ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen mit Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegeln statt. Bei besonderen Umständen (z. B. Reparatur oder Panne) kann ein normales Fahrzeug eingesetzt werden, was jedoch keinen Anspruch auf eine Kostenminderung begründet.
2. Versicherungen und Gebühren
2.1. Versicherungs- und Adminpauschale
Zu Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 90.– erhoben, die alle Administrationskosten sowie eine Vollkaskoversicherung (ohne Selbstbehalt) abdeckt. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache des Kunden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Preise
Die aktuellen Preise sind auf der Webseite ersichtlich und für alle Fahrlehrer gleich. Es besteht die Möglichkeit, vergünstigte Pakete mit 5 oder 10 Fahrlektionen zu erwerben, die im Voraus zu zahlen sind.
3.2. Praktische Prüfung
Schüler werden nur dann zur Prüfung angemeldet, wenn der Fahrlehrer die Prüfungsreife bestätigt und der VKU absolviert wurde. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt nur bei vollständiger Begleichung aller Rechnungen. Eine Prüfungsgebühr wird je nach Standort erhoben.
3.3. Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen in bar oder per Rechnung (zahlbar innerhalb von 10 Tagen) zu begleichen. Bei Zahlungserinnerungen fällt eine Mahngebühr von CHF 20.- an. Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. Andernfalls kann die Anmeldung zur Prüfung verweigert werden.